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//Unfallgutachten in Hannover

Unabhängig, BDSH-zertifiziert und in der Regel in 60 Minuten am Fahrzeug. Ihr Gutachten liegt digital in 24 bis 48 Stunden vor – bei Fremdverschulden übernimmt meist die gegnerische Versicherung die Kosten.*

Warum ein eigenes Gutachten nach dem Unfall?

Ein Schaden ist selten nur eine Delle. Hinter der beschädigten Stelle können Bauteile, Sensorik oder Werte stecken, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Das Unfallgutachten hält den technischen Schaden unabhängig fest, bevor repariert wird – und ist damit die Grundlage für Ihren vollen Schadensersatz gegenüber der Versicherung.

Wichtig zu wissen: Die gegnerische Versicherung darf einen Gutachter vorschlagen. Entscheiden dürfen Sie. Bei einem fremdverschuldeten, nicht nur geringfügigen Schaden können Sie grundsätzlich einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Mehr dazu auf der Seite Ihre Rechte nach dem Unfall.

Das deckt unser Unfallgutachten ab

  • Haftpflicht- und Vollkaskoschaden
  • Bagatellschaden mit Kostenvoranschlag
  • Wertminderung und Nutzungsausfall vollständig erfasst
  • Reparaturweg und Restwert nachvollziehbar bewertet
  • Direktabrechnung mit der gegnerischen Versicherung
  • Gerichtsfest und bundesweit anerkannt

So läuft es ab

1. Schaden melden: Foto machen, anrufen oder per WhatsApp an 0173 6868 610 schicken. Sie bekommen sofort eine Rückmeldung.

2. Wir kommen zu Ihnen: Nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt – in Hannover, Sarstedt, Hildesheim und Wennigsen in der Regel innerhalb von 60 Minuten.

3. Fertig & abgesichert: Gutachten digital in 24 bis 48 Stunden, Direktabrechnung mit der Versicherung. Bei Fremdverschulden zahlen Sie in vielen Fällen nichts.*

Was kostet das Unfallgutachten?

Bei klarer gegnerischer Haftung und erforderlichem Gutachten kann die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen. Dann zahlen Sie in vielen Fällen nichts. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab; wir besprechen das vorab offen mit Ihnen.

Unfall gehabt? Wir kümmern uns.24/7 erreichbar · Ø 47 Minuten Reaktionszeit · 189+ Google-Bewertungen (5,0)

*Bei klarer gegnerischer Haftung und erforderlichem Gutachten kann die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

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