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//Ihre Rechte nach dem Unfall

Die Versicherung darf vorschlagen. Sie dürfen entscheiden. Was Geschädigten zusteht – kurz und verständlich.

Freie Gutachterwahl

Bei einem fremdverschuldeten, nicht nur geringfügigen Schaden können Sie grundsätzlich einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Das unabhängige Gutachten hält den technischen Schaden fest und ist die Grundlage für Ihren Schadensersatz.

Dokumentation vor der Reparatur

Lassen Sie das Fahrzeug erst begutachten, bevor repariert wird. Nur so sind Schadenumfang, Wertminderung und Reparaturweg belegt. Nach der Reparatur lässt sich vieles nicht mehr nachweisen.

Kosten des Gutachtens

Bei klarer gegnerischer Haftung und erforderlichem Gutachten kann die gegnerische Versicherung die Kosten übernehmen – ebenso wie weitere Positionen, etwa Mietwagen oder Anwalt. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab; wir besprechen das vorab offen mit Ihnen.

Prüfprotokoll nach dem Unfall

  • 01 – Eigenen Sachverständigen wählen
  • 02 – Schaden vor der Reparatur dokumentieren
  • 03 – Technische und rechtliche Fragen trennen

Technik und Recht gehören in getrennte Hände: Wir bewerten den Schaden, für rechtliche Fragen empfehlen wir bei Bedarf einen passenden Anwalt.

Unsicher, was Ihnen zusteht?Kurz anrufen – wir ordnen Ihren Fall unverbindlich ein.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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